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07.07.2009 18:03:33 |
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Haltetafel Kennzeichnung des Halteplatzes der Zugspitze bei planmässig haltenden Zügen
Eine hochstehende weisse Rechteckscheibe mit schwarzem Rand und schwarzem H
oder eine hochstehende schwarze Rechteckscheibe mit weissem H.
Das Signal steht in der Regel rechts neben dem Gleis.
Das Signal ist durch die Zuordnungstafel gekennzeichnet, wenn es auf Grund seines Standortes zwischen zwei Gleisen unzutreffend auch für das Nachbargleis gültig sein würde.
Reisezüge mit Verkehrshalt haben an der Haltetafel zu halten.
Ist die Haltetafel hinter dem Bahnsteig aufgestellt, hat ein Reisezug so zu halten, dass der erste Wagen des Zuges nicht über den Bahnsteig hinaus steht.
Wo das Halten der Züge am Bahnsteig auf die Zuglänge abgestimmt werden soll, können Haltetafeln durch Zusatzschilder mit entsprechender Aufschrift ergänzt sein.
Auf Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal haben alle Züge (auch Güterzüge) an der Haltetafel zu halten, Reisezüge jedoch am Bahnsteig, auch wenn am Bahnsteig keine Haltetafel aufgestellt ist.
Das Signal ist rückstrahlend oder beleuchtet, wenn der Betrieb es erfordert.
Durch eine hochstehende, schwarze Rechteckscheibe mit weiss blinkendem H kann die Anforderung eines Bedarfshalts angezeigt werden.
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